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Die HEMPELSTIFTUNG FÜR WISSENSCHAFT, KUNST UND WOHLFAHRT wurde 1917 „landesherrlich genehmigt“; sie geht zurück auf Dr. Carl Hempel, der in seinem Testament bestimmte, dass ein erheblicher Teil seines Vermögens für künstlerische, wissenschaftliche und soziale Zwecke verwendet werden solle. Hempel verfügte, dass dem Vorstand seiner Stiftung sowohl der jeweilige Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden als auch ein Meister der Loge Plato anzugehören habe.

Wie sehr ihm Wiesbaden – das nicht seine Vaterstadt war – am Herzen lag, geht aus der Satzung hervor, in der es unter anderem heißt: „Ohne die Vorsteher der Stiftung direkt verpflichten zu wollen, empfehle ich auch hier in erster Linie die Berücksichtigung in Wiesbaden wohnender Künstler und Gelehrten.“

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